Landesfamilienpass

Vom Land Baden-Württemberg wird für berechtigte Familien (berechtigter Personenkreis wird nachstehend aufgeführt) auf Antrag ein Landesfamilienpass ausgestellt. Zu diesem Familienpass wird jedes Jahr ein neues Gutscheinheft ausgegeben.
Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Gutscheinheft und unter Vorlage des Landesfamilienpasses Staatliche Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen des Landes unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Nachfolgend sind die Personenkreise aufgeführt, die berechtigt sind, einen Landesfamilienpass in Schwäbisch Gmünd  zu erhalten.

Berechtigter Personenkreis:

Familien (Ehegatten und ihre Kinder, Alleinerziehende die in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner leben), die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Familien, die mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (Voraussetzung: Grad der Behinderung mindestens 50 %).

Ausländische Familien mit einer Aufenthaltsbefugnis haben keinen Anspruch auf Kindergeld und können deshalb keinen Landesfamilienpass erhalten.

Wenn Sie zu einem der berechtigten Personenkreise gehören und in Schwäbisch Gmünd wohnhaft sind, können Sie den Landesfamilienpass und die Gutscheinkarte beim Bürgerbüro im Rathaus oder beim Bezirksamt abholen.

Zuständig:

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd

Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd

zur AdressseitevCard downloaden

07171 603-331

07171 603-1299

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch
09:00 – 17:00
Donnerstag
09:00 – 18:00
Freitag
09:00 – 17:00
Samstag
09:30 – 12:30

Bezirksämter

Außerdem können Sie diese und weitere Dienstleistungen auch in den Bezirksämtern der einzelnen Stadtteile erledigen.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.

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